Bei den Zwangsstörungen unterscheidet man zwischen Zwangsgedanken und Zwangshandlungen.
Zwangsgedanken sind wiederholt auftretende und andauernde Gedanken, Impulse oder Vorstellungen, die als sinnlos und störend empfunden werden und mit einem großen Leidensdruck verbunden sind.
Zwangshandlungen – auch Zwangsrituale genannt – sind wiederholt auftretende Verhaltensweisen (z.B. Händewaschen) oder geistige Handlungen (z.B. Zählen), zu denen sich der/die Betroffene gedrängt fühlt, obwohl sie ihm möglicherweise sinnlos oder zumindest übertrieben erscheinen. Zu den häufigsten Zwangshandlungen zählen Wasch- und Reinigungszwänge sowie Kontrollzwänge. Weitere Formen sind Ordnungszwänge, Zählzwänge, Sammelzwänge oder Wiederholungszwänge.
Die Betroffenen stehen in einem beständigen Kampf mit diesen als sinnlos angesehenen Gedanken, Impulsen und Handlungen. Dies ist mit erheblicher Anspannung, innerer Unruhe, Angst und/oder Ekel verbunden. Die Lebensführung wird in Abhängigkeit vom Schweregrad der Symptomatik zunehmend beeinträchtigt.
Neben einer gründlichen Diagnostik zur Abgrenzung von anderen psychischen Störungen und zum Ausmaß der Alltagsbeeinträchtigung stützt sich die Behandlung auf die genaue Analyse der auslösenden und aufrecht erhaltenden Bedingungen. Die spezifischen therapeutischen Interventionen umfassen Übungen, bei denen sich der/die Betroffene gezielt mit denjenigen Stimuli konfrontiert, die zu Anspannung und innerer Unruhe führen. Die Übungen werden in der Therapie eingehend vorbereitet, anfänglich mit therapeutischer Begleitung und im weiteren Verlauf in Eigenregie unter Anleitung durchgeführt, bis eine Abnahme von Anspannung und innerer Unruhe eintritt.
Eine begleitende medikamentöse Behandlung kann sinnvoll und unterstützend sein.
Weitere wertvolle Informationen finden sich auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Zwangserkrankungen e. V. www.zwaenge.de